Monom

Aktionstopf

Förderhöhe bis € 5.000

Nächste Ausschreibung ca Q I 2025

Für gemeinnützige Vereine

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Ausschreibung Aktionstopf

Aktuell ist der Aktionstopf nicht ausgeschrieben. Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Februar 2025. Hier dokumentieren wir die Ausschreibung von Anfang 2024 zur Info.

Wer kann beantragen und was wird gefördert?

Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen.

Gefördert werden Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Antisemitismus, Sexismus, Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren.

Dies können Veranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen, Publikationen und andere Aktionen sein. Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden, d.h. die Förderung der MONOM Stiftung kann Teil eines größeren Projektes sein, bei dem schon andere Mittel bewilligt wurden und dort auch für den Eigenanteil verwendet werden.

Förderfähig sind Kosten, die mit dem Projekt verbunden sind, wie Personalkosten (auch anteilig), Honorare, kleinere Anschaffungen, Reisekosten für Referent:innen, Druckkosten, Raummieten u. ä. Eine Verwaltungskostenpauschale (für Internet, Bürobedarf, Porto usw.) von bis zu 10 % der Fördersumme kann angesetzt werden. Diese muss nicht en détail abgerechnet werden

Vereine, deren Arbeitsschwerpunkte Ideologien der Ungleichheit oder die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus sind, und Einrichtungen, die sich erkennbar im Alltag gegen Diskriminierungen engagieren, werden vorrangig berücksichtigt.

Der Aktionstopf ist offen für viele Arten von Projekten, wir freuen uns auf Eure Ideen.

Was und wer wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Film- und Theaterproduktionen, die keinen soziokulturellen Rahmen haben, sowie interne wie externe Fortbildungen. Projekte mit den Schwerpunkten Ernährung, Natur, Umwelt- oder Klimaschutz werden ebenfalls nicht gefördert.

Der beantragende Verein muss mindestens einen Satzungszweck mit der MONOM Stiftung teilen (siehe www.monom-stiftung.org/ueber-uns) und hauptsächlich innerhalb Deutschlands aktiv sein.

Die MONOM Stiftung agiert bundesweit und möchte vielen Akteur:innen eine Chance auf Förderung bieten. Deshalb erhalten Vereine oder Gruppen in der Regel nur eine Förderung je Kalenderjahr.

Formalia

Der Antrag umfasst ein bis zwei DIN-A 4 Seiten (mehr nicht!) plus eine Seite Finanzplan, mit jeweils mindestens 2 cm Rand an allen vier Seiten, Schriftgröße mindestens 11 Punkt. Förderantrag und Finanzplan werden zu einem PDF zusammengefügt und als ein Anhang per Mail mit der Betreffzeile Aktionsförderung an antrag@monom-stiftung.org gesendet.

Der aktuelle Freistellungsbescheid und die Satzung des beantragenden Vereins werden ebenfalls als PDF an diese Mail angehängt. Bitte keine weiteren Anhänge!

Aufbau des formlosen Antrags

1. Wer beantragt?

Name, Adresse, Homepage, ggf. Soziale Medien

(Vertragspartner der MONOM Stiftung kann nur ein Verein werden, dessen Gemeinnützigkeit steuerrechtlich anerkannt ist.)

Ansprechpartner:in für den Antrag, inkl. Name, E-Mail und ggf. Telefonnummer

Kurze Vorstellung der Initiative/ des Vereins inklusive relevanter Links zu eurem Engagement i.B.a. die Themen der MONOM Stiftung.

Ihr könnt zum Beispiel diese Fragen beantworten: Wer seid ihr, seit wann gibt es euch, was habt ihr schon gemacht, wofür/ wogegen/ für wen engagiert ihr euch, wie ist die Gruppe/ das Team zusammengesetzt? Bitte geht auf euren Bezug zu den Kernthemen der MONOM Stiftung ein.

2. Was wollt ihr machen?

Projektname

Inhaltliche Beschreibung

Was soll, wann, mit wem, wofür gemacht werden? (so genau wie bereits möglich, gegebenenfalls inklusive der Referent:innen, Themen,dem Inhaltsverzeichnis der Broschüre o.ä.)
Wen wollt ihr erreichen und was wollt ihr erreichen?

3. Finanzplan

Wofür genau wird das Geld beantragt, wie ist der Finanzplan für das gesamte Projekt (z.B. erwartete Einnahmen, weitere Förderung, Eigenmittel). Bitte nutzt den Finanzplan nach unserer Vorlage.
Vorlage Finanzplan zum Herunterladen

Diese Formalia erleichtern die Arbeit der Stiftung und sollen allen Antragsteller:innen gleiche Chancen ermöglichen. Bewerbungen, die die Formalia nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Fragen zur Antragsstellung können gerne und ausschließlich per Mail an info@monom-stiftung.org gestellt werden.
Bitte vor einer Kontaktaufnahme die gesamte Ausschreibung lesen!

Auswahlverfahren

Eine Beantragung ist bis zum 15. März 2024 möglich. Die Projekte sollen planmäßig in 2024 durchgeführt werden. Die Maximalförderung für ein Projekt beträgt 5.000 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 65.000 € vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand.

Die Entscheidung wird im April 2024 getroffen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Beantragenden informiert. Individuelle Auskünfte werden nicht erteilt, Absagen werden nicht begründet.

Unsere Fördergrundsätze

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die MONOM Stiftung fördert keine Personen oder Einrichtungen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Nationalität, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder sozioökonomischem Hintergrund befürworten, unterstützen oder aktiv praktizieren. Hierzu zählen unter anderem die Unterstützung oder öffentliche Befürwortung von Boykottaufrufen (wie z.B. der BDS Kampagne) gegen Menschen oder Produkte aus Israel sowie der Ausschluss bestimmter Personengruppen von Veranstaltungen (Ausnahme sind empowernde Konzepte, die sich speziell an eine marginalisierte Gruppe richten).

Bei öffentlichen Veranstaltungen sollen Podien/ Panel/ Bühnen etc. heterogen besetzt werden; die Mindestanforderung ist, dass reine Männerrunden vermieden werden. Gleiches gilt für Autor:innen bei Publikationen.

Die Daten der Antragsteller:innen werden so lange von der MONOM Stiftung gespeichert und verwendet, wie es für die Förderung notwendig ist bzw. wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht für die geplante Förderung des Projekts notwendig ist. Bei einer Förderzusage werden der Name der beantragenden Einrichtung und des Projektes sowie der Projektinhalt von der MONOM Stiftung veröffentlicht.

Mit der Beantragung wird diesen Fördergrundsätzen ausdrücklich zugestimmt.